Heutzutage können juristische sowie natürliche Personen, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen, in der Tschechischen Republik Immobilien erwerben.
Für natürliche Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen, ist die Lösung die Gründung einer juristischen Person (am besten einer Handelsgesellschaft), weil die nach den tschechischen Rechtsvorschriften gegründeten juristischen Personen können, bis auf Ausnahmen, die Immobilien durchaus ohne Einschänkungen erwerben. Wir bieten Ihnen ein vollständiges Rechtservice bei der Gründung und Leitung einer solchen Gesellschaft
Wir bieten Ihnen ein vollständiges Rechtservice bei Immobilienerwerb, vor allem:
Mietrecht, Gewerberaummietrecht
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